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ARBEITSRECHT
Wir helfen sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern in allen Phasen der vertraglichen Beziehung.
Insbesondere unterstützen wir Sie bei Redaktion, Verhandlung, Abschluss und Überprüfung von Arbeitsverträgen, internen Regelungen, Vorschriften, und kollektiven Arbeitsverträgen. Und wir vertreten Sie in Gerichts-, Schieds- und Schlichtungsverfahren.
Wir unterstützen Sie auch bei spezifischen Themen, wie z.B. Wettbewerbsverbot und öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse. Und auch bei allen Fragen, die mit dem Arbeitsrecht verbunden sind wie Arbeitsbewilligungen und Sozialversicherungen.
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